Freitag, 6. April 2018

Father Hunwicke spricht...

bei liturgicalnotes aus in letzter Zeit reichlich gegebenen Anlässen über die Autorität des Papstes und ihre Grenzen, die auch Thema bei der an diesem Wochenende in Rom stattfindenden Konferenz
"Wohin gehst du Katholische Kirche?"  sein wird.
Hier geht´s zum Original:   klicken

"DER NOTWENDIGE GEHORSAM DES PAPSTES GEGENÜBER DER KIRCHE" 
"Im Geiste der an diesem Wochenende in Rom stattfindenden Konferenz, bei der zwei distinguierte Sprecher über die Grenzen der päpstlichen Autorität sprechen, drucke ich hier  noch einmal - im Originalthread- einen TExt aus dem vergangenen Jahr ab. Ich werde morgen zwei weitere wichtige Teile hinzufügen, einschließlich einen, der das Vermächtnis des Sel. John Henry Newman bringt. 

Steht der Papst über der Kirche? Das hängt davon ab, was Sie denken. Da ist natürlich -kein Zweifel, daß der Römische Pontifex der oberste Gesetzesgeber der gesamten kämpfenden Kirche Christi hier auf Erden ist. Aber er ist auch ein Mitglied  der Kirche- in ihr. Er ist deshlab auch der Kirche unterworfen. (Das bedeutet, in der Tat, daß auch Jorge Bergoglio Untertan der Kirche ist und deshlab des Papstes als oberstem Gesetzesgeber) Er ist nicht die einzige Person auf der Welt, der -solutus est ab omni lege- von jedem Gesetz frei.

Regelmäßige Leser werden sich an meiner wiederholten Zitate aus Kradinal Ratzingers Schriften erinnern: "....das Erste Vaticanische Konzil hat den Ppast auf keine Weise als absoluten Monarchen definiert. Im Gegenteil, es hat ihn als Garanten der Gehorsams gegenüber dem geoffenbarten Wort präsentiert.... Die Autorität des Papstes ist nicht unbegrenzt; sie setht im Dienst der Hl. Tradition."

Obwohl durch ihren Autor nicht mit so vielen Fußnoten versehen, basiert diese Wortwahl klar auf einem Statement der Deutschen Bischöfe nachdem Bismarck die Definition der Päpstlichen Unfehlbarkeit, der das I. Vaticanum zugestimmt hatte, angegriffen hatte. Bismarck hatte behauptet, daß das den Papst zu einem "absoluten Monarchen" mache.
Die deutschen Bischöfe antworteten, daß die Päpstliche Unfehlbarkeit Teil der Instanz der Tradition und der bereits vom Lehramt der Kirche promulgierten Unfehlbarkeit der Kirche ist. Der Papst, erklärten sie, ist an diese Dinge gebunden (obstrictus), die Christus in seiner Kirche einrichrichtete. Er kann die der Kirche durch ihren Göttlichen Gründer gegebene Konstitution nicht ändern, und die Konstitution der Kirche ist in allen wichtigen Belangen auf Göttlichen Anordnungen (ordinatione)  gegründet und frei (immunis) von jedem willkürlichen menschlichen Eingreifen.





Der Selige Pius IX hat die deutschen Bischöfe für diese Erklärung uneingeschränkt gepriesen.

Die Frage nach der Begrenzung des Papstamtes tauchte während des II.Vaticanums wieder auf. In Lumen Gentium wünschte der Sel. Paul VI in Paragraph 22 (am Ende) -lobenswert bedacht, die päpstliche Autorität nicht während seiner Wache wegzugeben- die Worte uni Domino devinctus hinzuzusetzen.
In der alten Abbot-Übersetzung wäre das Teil des letzten Satzes geworden "vorausgesetzt, daß der Papst selber- fest an den Herrn allein gebunden [oder fest an den einen Meister gebunden] sie zum gemeinsamen Handeln aufruft"
Aber die Theologische Kommision des Konzils verweigerte der Forderung des Papstes ihre Zustimmung mit der Begründung, daß sie eine übermäßige Vereinfachung (nimis simplificata) darstelle.; "der Römische Pontifex ist an die Offenbarung, die fundamentale Struktur der Kirche, der Sakramente, die Definitionen der vorangegangenen Konzile etc. [sic] gebunden. Alle diese können nicht gezählt werden."
In der Tat - ist er und können sie nicht.

Jeder Papst ist eng an den Gehorsam gegenüber dem Lehramt gebunden. Ihm ist nicht mehr als mir gestattet,  auch nur eine Silbe daran zu ändern. "

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J.Hunwicke

 







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